
Mitführpflichten in der EU

Ob Verbandskasten, Warnweste, Ersatzlampen oder Warndreieck, wir haben das passende Zubehör für Sie auf Lager.
*Mitführpflicht: Der Fahrer ist verpflichtet, die vorgeschriebene Anzahl Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht: Im Unfall- oder Pannenfall ist der Fahrer (oder alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste anzulegen. Eine Tragepflicht kann unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein.
** Für örtlich registrierte Fahrzeuge (z.B. Mietwagen)
*** Wenn serienmäßig nicht vorhanden: Reparaturset oder -spray mitführen (ausgenommen Fahrzeuge mit Notlaufreifen)
**** Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED‘s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.